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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08   

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https://dejure.org/2008,18938
LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08 (https://dejure.org/2008,18938)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - L 9 KR 114/08 (https://dejure.org/2008,18938)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - L 9 KR 114/08 (https://dejure.org/2008,18938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erstattung/Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikamentes; Entschuldigung der Versäumung der Berufungsfrist bei Auftreten einer plötzlichen Erkrankung des mandatierten Rechtsanwaltes; Pflicht eines eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 67 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren nach Versäumung der Berufungsfrist durch Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen - ihm zumutbare Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen (BGH, Beschluss vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = VersR 1990, 1026).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91

    Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Prozessbevollmächtigte in diesem Fall Vorkehrungen dafür zu treffen, dass ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen vornimmt (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, [BGH] Urteil vom 9. Juli 1957 - III ZR 237/55, LM § 234 ZPO Nr. 18; Beschluss vom 11. März 1991, II ZB 1/91 = VersR 1991, 1270- 1271).
  • BSG, 25.02.1992 - 9a BVg 10/91
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    Bei einer Erkrankung ist vielmehr zu verlangen, dass der Betroffene außer Stande war, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen oder einen Dritten hiermit zu beauftragen (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht MDR 1962, 931; Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie vorliegend - der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189).
  • BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    Bei einer Erkrankung ist vielmehr zu verlangen, dass der Betroffene außer Stande war, seine Angelegenheiten selbst wahrzunehmen oder einen Dritten hiermit zu beauftragen (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht MDR 1962, 931; Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 25. Februar 1992 - 9a BVg 10/91, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.07.1957 - III ZR 237/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Prozessbevollmächtigte in diesem Fall Vorkehrungen dafür zu treffen, dass ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen vornimmt (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, [BGH] Urteil vom 9. Juli 1957 - III ZR 237/55, LM § 234 ZPO Nr. 18; Beschluss vom 11. März 1991, II ZB 1/91 = VersR 1991, 1270- 1271).
  • BSG, 12.07.1990 - 5 BJ 113/89
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
    Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, dass er für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft (BSG, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 5 BJ 113/89, zitiert nach juris).
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